Liebe Eltern,
Eingeschränkter Regelbetrieb ab 01.07.2020
Grundlagen:
Ø
349. & 351. Newsletter des Bayerischen
Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales
Ø
§16a der Verordnung zur Änderung der Sechsten
Bayerischen Infektionsschutzverordnung und der Einreise-Quarantäneverordnung
vom 24. Juni 2020
Ø
Rahmen-Hygieneplan Corona für die
Kindertagesbetreuung Bayerisches Landesamt für Gesundheit und
Lebensmittelsicherheit (gültig ab 01.07.2020)
Die bislang noch bestehenden
Betretungsverbote werden nicht über den 30.06.2020 hinaus verlängert. Ab 01.07.2020 gehen wir in den eingeschränkten
Regelbetrieb über.
Eingeschränkter Regelbetrieb
bedeutet, dass alle Kinder den Kindergarten wieder regulär innerhalb der mit
den Eltern vereinbarten Buchungszeiten besuchen dürfen, sofern sie
1. keine
Krankheitssymptome aufweisen
2. nicht
in Kontakt zu einer infizierten Person stehen bzw. seit dem Kontakt mindestens
14 Tage vergangen sind und
3. keiner
sonstigen Quarantänemaßnahme unterliegen.
Für den eingeschränkten
Regelbetrieb unseres Kindergartens muss der Träger unserer Einrichtung ein
Schutz- und Hygienekonzept, auf der Grundlage eines vom Staatsministeriums für
Familie, Arbeit und Soziales und für Gesundheit und Pflege zur Verfügung
gestellten Rahmen-Hygieneplans, auszuarbeiten und auf Verlangen der zuständigen
Kreisverwaltungsbehörde vorlegen. Dabei sind einrichtungsspezifische
Anforderungen und die Umstände vor Ort zu berücksichtigen.
Wir erklären unter Verwendung
des unter Nr. 6 enthaltenen Vordrucks diesen Rahmen-Hygieneplan zu unserem
Schutz- und Hygieneplan. Damit kommen wir der notwendigen Dokumentationspflicht
nach.
Anpassungen an die
Gegebenheiten haben wir handschriftlich im Dokument ergänzt.
Dieser Rahmenhygieneplan (vom
Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales und für Gesundheit und
Pflege) dient als Grundlage der konkreten Organisation unserer pädagogischen
Arbeit. Dabei müssen folgende Maßnahmen getroffen werden, die zur Reduzierung
von Übertragungswegen sowie zur Nachverfolgbarkeit von Kontaktpersonen dienen:
1.
Ausschluss von Kindern und Beschäftigten, die
· Krankheitssymptome wie Fieber, Husten, Kurzatmigkeit,
Luftnot, Verlust des Geschmacks- und Geruchssinns, Halsschmerzen, Schnupfen und
Gliederschmerzen aufweisen.
· in Kontakt mit einer infizierten Person stehen bzw.
mindestens 14 Tage seit dem letzten Kontakt vergangen sind.
· keiner sonstigen Quarantänemaßnahme unterliegen.
Diese
Fragestellung nach Krankheitssymptomen, Quarantänemaßnahmen und dem Kontakt mit
einer infizierten Person, ist regelmäßig in der Bring- und Abholsituation mit
den Eltern zu erörtern. Ebenso bei Dienstbeginn mit dem Personal. Die Verantwortung dafür liegt bei
der Einrichtungsleitung. Alle Eltern und Mitarbeiter sind verpflichtet, den
Kontakt zu einer infizierten Person sofort mitzuteilen.
Sollte bei einem Kind oder Mitarbeiter eine Infektion mit
Covid-19 nachgewiesen werden, ist umgehend das zuständige Gesundheitsamt zu
informieren, um weitere Maßnahmen abzustimmen.
Treten während der Betreuung Krankheitssymptomen beim Kind auf,
muss das Kind sofort isoliert und die Eltern verständigt werden. Die Eltern
sind verpflichtet, das Kind umgehend abzuholen. Danach ist eine ärztliche
Abklärung notwendig und das Kind kann nur mit einer ärztlichen Bestätigung bzw.
einer Bestätigung des Gesundheitsamtes die Gemeinschaftseinrichtung wieder
besuchen. Die gleiche Vorgehensweise gilt auch für die Beschäftigten.
2. Allgemeine
Grundregeln
· Es
besteht ein Abstandsgebot von 1,5 Metern für alle Erwachsenen.
· Für
Beschäftige und Eltern gilt: es sind keine Berührungen, Umarmungen und
Händeschütteln erlaubt.
· Alle
Beschäftigten, Eltern, und externe Besucher waschen umgehend nach dem Betreten
der Einrichtung gründlich ihre Hände mit Seife.
· Alle
halten die geltende Hust- und Niesetikette ein.
· Das
Personal desinfiziert seine Hände regelmäßig.
·
Es besteht keine Maskenpflicht für Kinder und Personal.
·
Alle Eltern und Besucher tragen beim Betreten
der Einrichtung eine Maske.
·
Das Personal trägt bei allen pflegerischen
Tätigkeiten wie z. B. Wickeln, bei Erste-Hilfe Maßnahmen oder dem Auftragen von
Sonnencreme bzw. wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten
werden kann, einen Mundschutz. Der Mundschutz für das Personal wird vom
Arbeitgeber bzw. dem Caritasverband für die Diözese Würzburg gestellt.
·
Die Eingangstür
ist für die Eltern zur Bring- und Abholzeit geöffnet und wieder mit dem
Türöffner zu bedienen. Die Tür
ist zwischen 07:15 Uhr bis 09:00 Uhr und dann wieder ab 12:30 Uhr geöffnet. Die
Eltern halten sich so kurz wie möglich in der Einrichtung auf. Bei Fragen o.ä.
bitten wir darum, uns telefonisch oder via Email zu kontaktieren.
·
Elterngespräche werden nur noch telefonisch abgehalten.
Wenn dies nicht möglich ist, muss bei einem persönlichen Treffen die
Maskenpflicht und der Mindestabstand eingehalten werden.
·
Elterngespräche sind nur am Telefon oder
persönlich mit Mundschutz möglich. Erste Variante ist die bevorzugte Wahl.
·
Externe, die den Kindergarten betreten, müssen einen
Mundschutz tragen und sofort ihre Hände mit Seife waschen. Die Anwesenheit von
Externen (inklusive der Kontaktdaten) wird zur Nachverfolgung von möglichen
Infektionsketten dokumentiert. Die Liste dafür befindet sich im
Kindergartenbüro.
3. Gruppeneinteilung
·
Offene Konzepte sind unzulässig. Es müssen
feste Gruppen mit zugeordnetem Personal gebildet werden. Diese Maßnahme hält
die Anzahl der Kontaktpersonen im Infektionsfall gering und die Infektionsketten
bleiben nachvollziehbar.
·
Deshalb findet die Betreuung in zwei Gruppen mit
max. 25 Kindern und mit fest zugewiesenem Personal statt.
Gruppe gelb: Abholzeit ab 12:30 Uhr – 17 Uhr
BetreuerInnen: Katja, Marina, Lisa/Claudia
Gruppe blau:
Abholzeit
ab 12:30 Uhr bis 15:00 Uhr
BetreuerInnen: Christopher, Daniela und Irina – Katja
bei Bedarf
Die Betreuungszeit soll so viel wie möglich im Freien
stattfinden. Deshalb haben wir uns mit der steigenden Kinderzahl auch für die
Arbeit in zwei Bereichen „Innen“ und „Außen“
entschieden.
Ø
Tageweise Rotation der Gruppen der zwei Bereichen:
Bereich 1/Innen:
§
Gruppenraum 1, Gruppenraum 2, Intensivraum und
Garten
Bereich
2/Außen:
§
Spielplatz und Königswäldchen. Bei schlechtem
Wetter weichen wir auf die Turnhalle, Vorraum und die Aula aus.
·
Die Gruppenzuteilung erfolgt durch die
Kindergartenleitung – eingeteilt werden die Kinder nach der Abholzeit und den
Dienstzeiten des Personals.
·
Kleinere Gruppengrößen sind aufgrund der vor Ort
gegebenen Räumlichkeiten, der zu erwartenden Kinderzahl und der Dienstzeiten
des Personals nicht möglich.
·
Geschwisterkinder werden in der gleichen Gruppe
betreut. Die Kinder, deren Eltern eine Abholzeit vor 15:00 Uhr gebucht haben,
werden auf beide Gruppen aufgeteilt.
·
Mögliche Infektionsketten bleiben durch die tägliche
Dokumentation der Zusammensetzung der Kinder und Betreuer der Gruppen, von
Erkältungs- bzw. respiratorischen Symptomen und der Anwesenheit von externen
Personen im Kindergarten jederzeit nachvollziehbar.
4. Infektionsschutz in den
Räumen
·
Die Funktionsräume wie die Toiletten sind sofern
möglich zeitversetzt zu nutzen.
·
Sing- und Bewegungsspiele finden wenn nur im
Freien statt.
·
Es findet kein täglicher Morgenkreis statt.
5. Infektionsschutz im Freien
·
Ein Großteil der Betreuung findet im Freien statt.
·
Wir machen keine Ausflüge mit öffentlichen
Verkehrsmitteln. Es werden Ausflüge nur in der näheren Umgebung unternommen, die
für uns bequem fußläufig zu erreichen sind. Zum Beispiel in das Königswäldchen.
6. Einhaltung des Hygieneplans
der Einrichtung
7. Belüftung
·
Die Betreuungsräume werden regelmäßig gelüftet.
Die Fenster in den Gruppenräumen auf der Gartenseite des Kindergartens bleiben
über Nacht auf Kipp. Die Jalousien werden geschlossen
·
Es findet keine Gemeinschaftsverpflegung statt.
Essen und Getränke müssen von zuhause mitgebracht werden.
·
Das Frühstück und das Mittagessen werden
gemeinsam, in den jeweiligen Gruppen, in der Kinderküche bzw. dem Vorraum der
Turnhalle oder als Picknick im Freien eingenommen.
·
Es findet keine gemeinsame Speisenzubereitung
mit den Kindern statt.
9. Sonstige Regelungen
·
Es finden keine Feste und Feiern statt. Die
Verabschiedung/Ausflug und der Rausschmiss der Vorschulkinder wird abgesagt
bzw. wird in einer geänderten Form stattfinden – sofern dies erlaubt ist.
·
Als Verabschiedung der Vorschüler planen wir,
ohne die Eltern, eine Schnitzeljagd mit den Vorschülern im Königswäldchen zu
machen. Am letzten Kindergartentag vor den Sommerferien werden die
Vorschulkinder vom Personal der jeweiligen Gruppe im Beisein der Eltern, einzeln
„rausgeworfen“.
·
Bei Bedarf können die Vorschulkinder wie gewohnt
nach dem Sommerurlaub (vom 24.08 - 31.08.2020) den Kindergarten besuchen.
·
Es sind keine Gastkindregelungen ab 01.09.20 bis
Schulbeginn möglich.
·
Die Sommerferien finden wie geplant vom 3.08. –
21.08.2020 statt.
Wir hoffen, dass wir ab
01.09.2020 wieder in den Regelbetrieb übergehen können. Dies ist jedoch nicht
unsere Entscheidung, sondern obliegt dem Ministerium.
Wir haben noch keine
Erfahrungswerte mit der Durchführung des eingeschränkten Regelbetriebs. Es ist
eine Herausforderung für uns alle.
Wir behalten es uns vor, falls
es uns für notwendig erscheint, Änderungen vorzunehmen.
Vielen Dank für Euer
Verständnis, eure Unterstützung und Mithilfe!